Die Niedersächsischen Landschaften sind als Ständevertretungen im frühen Mittelalter entstanden. Zusammengesetzt aus den drei Kurien „Klerus“, „Landadel“ und „Bürgerschaft“ bildeten sie die örtlichen Repräsentanten gegenüber den Fürsten – und stellten damit eine erste Form demokratischer Mitverwaltung dar. So besaßen die Landschaften eigene Rechte, z. B. das Recht der Steuerbewilligung für den Fürsten. Nach den napoleonischen Kriegen (1800 bis 1814) trat die „Vertretung der freien Bauern“ als neuer Stand an die Stelle der aufgelösten Kurie des „Klerus“.

Heute ist die Calenberg-Grubenhagensche Landschaft eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und steht unter der Aufsicht des Landes Niedersachsen. Sie ist durch Artikel 72 der niedersächsischen Landesverfassung in ihrem Bestand geschützt.

Ihren Sitz hat die Calenberg-Grubenhagensche Landschaft im Börsengebäude in Hannover, An der Börse 2. Errichtet im „Tudor-Stil“ ist das Gebäude eines der wertvollsten Baudenkmäler in der Innenstadt Hannovers.